Politik 12-15jährige

Politische Sozialisierung von 12- bis 15-jährigen Schülern

Politische Sozialisierung bezeichnet den Prozess, in dem Heranwachsende politische Orientierungen, Werte, Deutungsmuster und Handlungskompetenzen entwickeln. Bei Schülerinnen und Schülern im Alter von etwa 12 bis 15 Jahren gewinnt dieser Prozess besondere Bedeutung, da in dieser Lebensphase kognitive, soziale und emotionale Entwicklungsprozesse zusammentreffen. Jugendliche beginnen zunehmend, gesellschaftliche Zusammenhänge eigenständiger zu beurteilen, Autoritäten kritisch zu hinterfragen und eigene Positionen zu politischen sowie sozialen Fragen auszubilden.

Begriffliche und theoretische Einordnung

Aus wissenschaftlicher Perspektive ist politische Sozialisierung kein einmaliger Vorgang, sondern ein langfristiger Lern- und Aneignungsprozess. Er umfasst sowohl explizite Lerngelegenheiten, etwa den Politik- oder Gesellschaftsunterricht, als auch informelle Erfahrungen im Elternhaus, in der Peergroup, in digitalen Medien und im schulischen Alltag. Politische Einstellungen entstehen dabei nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel sozialer Herkunft, institutioneller Rahmenbedingungen, individueller Entwicklungsaufgaben und gesellschaftlicher Ereignisse.

Digitale Angebote können zudem analoge Formate sinnvoll ergänzen. Apps zur Berufs- und Studienorientierung, etwa mit spielerischen Elementen oder individualisierten Abfragen, ermöglichen Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang zu eigenen Interessen und Fähigkeiten. Ziel muss es sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler den eigenen Weg findet.

Darüber hinaus eröffnen Virtual-Reality-Anwendungen neue Zugänge: Mit VR-Brillen lassen sich ganze Arbeitsumgebungen simulieren. Das sorgt für ein Aha-Erlebnis und es verändert zum Beispiel den Blick aufs Handwerk. Digitale Berufsorientierung ersetzt zwar keine persönlichen Erfahrungen, kann aber Orientierung vertiefen, Neugier wecken und Entscheidungsprozesse vorbereiten.

Besonderheiten der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren

Die Altersphase zwischen 12 und 15 Jahren fällt in den Übergang von der späten Kindheit zur frühen Adoleszenz. In dieser Zeit erweitern Jugendliche ihre Fähigkeit zum abstrakten Denken und beginnen, politische Begriffe wie Demokratie, Gerechtigkeit, Freiheit oder soziale Ungleichheit differenzierter zu verstehen. Gleichzeitig steigt die Bedeutung von Gleichaltrigen, während familiäre Orientierungen weiterhin prägend bleiben. Politische Urteile sind daher häufig noch suchend, situativ und von sozialen Bezugspersonen beeinflusst, können aber bereits stabile Grundmuster erkennen lassen.

Zentrale Sozialisationsinstanzen

Die Familie bildet meist die erste politische Erfahrungswelt. Gespräche über gesellschaftliche Themen, elterliche Wertorientierungen, Mediennutzung und das Erleben von Zustimmung oder Konflikt beeinflussen, wie Jugendliche politische Wirklichkeit wahrnehmen. Die Schule erweitert diesen Erfahrungsraum, indem sie politisches Wissen systematisiert und demokratische Praktiken erfahrbar machen kann. Besonders relevant sind Unterrichtsgespräche, Klassensprecherwahlen, Beteiligungsformen in der Schule sowie das pädagogische Klima. Wenn Schülerinnen und Schüler erleben, dass ihre Meinung gehört wird, kann dies politische Selbstwirksamkeit fördern.

Neben Familie und Schule wirken Gleichaltrigengruppen sowie digitale Medien als wichtige Sozialisationsinstanzen. In Peergroups werden politische Themen häufig alltagsnah verhandelt, etwa über Gerechtigkeit, Diskriminierung, Klima, Krieg, Migration oder gesellschaftliche Ungleichheit. Digitale Plattformen eröffnen Jugendlichen früh Zugang zu politischen Informationen, bergen jedoch zugleich Risiken durch Vereinfachung, Desinformation und emotionale Zuspitzung. Politische Bildung muss daher auch Medienkompetenz, Quellenkritik und die Fähigkeit zur argumentativen Auseinandersetzung fördern.

Empirische Befunde und pädagogische Bedeutung

Empirische Jugendforschung zeigt, dass politisches Interesse nicht erst mit der Volljährigkeit entsteht. Bereits jüngere Jugendliche entwickeln Vorstellungen von Demokratie, gesellschaftlicher Teilhabe und politischer Verantwortung. Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass das politische Interesse Jugendlicher in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist, zugleich aber soziale Herkunft, Bildungswege und mediale Erfahrungen zu Unterschieden in politischem Wissen, Beteiligungsbereitschaft und Vertrauen in Institutionen beitragen können. Für die Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen ist daher entscheidend, politische Bildung nicht als bloße Wissensvermittlung zu verstehen, sondern als Förderung von Urteilsfähigkeit, demokratischer Gesprächskultur und Partizipation.

Weiterbildungsförderung durch das Land SH

Fördermittel „Weiterbildungsbonus SH“ vom Land

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Weiterbildungswilligen vom Land Schleswig-Holstein

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemein bildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung (vgl. § 2 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein – WBG). Die Maßnahme dient der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit (vgl. § 3 Abs. 6 WBG).

Inhalte von Weiterbildungen

Grundsätzlich können nur Weiterbildungen gefördert werden, die dem beruflichen Fortkommen bzw. der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen. Zudem sollte die Weiterbildung in Schleswig-Holstein stattfinden. Sofern keine entsprechende Weiterbildung in Schleswig-Holstein angeboten wird, ist eine Begründung im Antragsformular anzugeben.


Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die


 weniger als 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen umfassen;
 ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
 dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
 dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
 bereits durch eine andere Stelle gefördert werden bzw. für deren Förderung bereits ein Antrag bei einer anderen Stelle gestellt wurde, z. B. Programme, die durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel sind dann vorrangig in Anspruch zu nehmen;
 im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert werden bzw. für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
 bei Landwirtschaftskammern durchgeführt werden.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Weitere Informationen im Detail unter https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/

Dazu gehören auch spezielle Fragen zu den Förderkriterien, den FAQs