Aus- und Weiterbildung


Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Was ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie Beschäftigte oder Azubi sind.

Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung

Was wird mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt?

Damit werden bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen und Auszubildenden, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF-Mitteln gezahlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Wie beantrage ich den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Antragstellung erfolgt ab dem 1. März 2024 ausschließlich online.
  • Wer vom Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein aus dem Landesprogramm Arbeit 2021–2027 profitieren möchte, benötigt für den Online-Antrag ein Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto Plus kann kostenlos und mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Ausweis-App angelegt werden. Antragstellende sind dann authentifiziert und können ihren Online Antrag einreichen, ohne der IB.SH zusätzlich per Post einen Datenbegleitschein zu senden.