Berufsorientierung

Berufsorientierung im Wandel

Vielfältigere Berufe, veränderte Prioritäten, neue digitale Zugänge

Was will ich mal werden? Mit dieser Frage sind Jugendliche und junge Erwachsene im Zuge ihrer schulischen Bildung immer wieder konfrontiert, ob bei Infoveranstaltungen, Beratungsgesprächen und Praktika. Gleichzeitig wird die Antwort immer komplizierter. Während sich neue Berufsfelder eröffnen, klassische Tätigkeiten neu gedacht und die Wege in Ausbildung, Studium und Beruf vielfältiger werden, kann man schnell den Überblick verlieren.

Jugendliche müssen daher gleich mehrere Schritte meistern: Sie müssen die eigenen Kompetenzen, Ziele und Interessen kennenlernen, sich Orientierung verschaffen und mit den konkreten Anforderungen der Arbeitswelt auseinandersetzen. Berufsorientierung soll sie dabei unterstützen.

Berufsorientierung bezeichnet den Prozess, in dem Jugendliche und junge Erwachsene ihre eigenen Interessen, Fähigkeiten und Ziele erkennen und sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten in der Arbeitswelt auseinandersetzen. Sie umfasst sowohl die Vermittlung von Wissen über verschiedene Berufsfelder als auch die Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung.

Ziel der Berufsorientierung ist es, jungen Menschen zu helfen, einen passenden Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf zu finden und sie auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten.

Dabei steht im Mittelpunkt, dass jeder Einzelne seine Kompetenzen und Wünsche reflektiert und eigenständig Entscheidungen treffen kann. Berufsorientierung soll dazu beitragen, Orientierung zu schaffen, Selbstwirksamkeit zu fördern und einen reibungslosen Übergang von der Schule in das Berufsleben zu ermöglichen.

Vielfältige Berufe, veränderte Prioritäten

Die Anforderungen an berufliche Orientierung sind indes gewachsen. Die Berufe sind heterogener und moderner geworden.

Hilfreich für die Berufswahl ist es die Jugendlichen viel ausprobieren zu lassen. Eine Möglichkeit bieten praxisnahe Formate außerhalb des Unterrichts: zum Beispiel in Ferienprogrammen zur Berufsorientierung, Projektwochen oder Praktika können Jugendliche Berufe kennenlernen und ausprobieren – ohne den Druck schulischer Leistungsbewertung. Auch Begegnungen mit realen Bildungs- und Berufsbiografien spielen eine zentrale Rolle: Gespräche mit Auszubildenden oder Studierenden machen Wege greifbar und unterstützen Jugendliche dabei, eigene Entscheidungen einzuordnen. Zudem sollten Eltern als Berufswahlmultiplikatoren miteinbezogen werden.

Digital, individuell, ergänzend

Digitale Angebote können zudem analoge Formate sinnvoll ergänzen. Apps zur Berufs- und Studienorientierung, etwa mit spielerischen Elementen oder individualisierten Abfragen, ermöglichen Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang zu eigenen Interessen und Fähigkeiten. Ziel muss es sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler den eigenen Weg findet.

Darüber hinaus eröffnen Virtual-Reality-Anwendungen neue Zugänge: Mit VR-Brillen lassen sich ganze Arbeitsumgebungen simulieren. Das sorgt für ein Aha-Erlebnis und es verändert zum Beispiel den Blick aufs Handwerk. Digitale Berufsorientierung ersetzt zwar keine persönlichen Erfahrungen, kann aber Orientierung vertiefen, Neugier wecken und Entscheidungsprozesse vorbereiten.

Weiterbildungsförderung durch das Land SH

Fördermittel „Weiterbildungsbonus SH“ vom Land

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Weiterbildungswilligen vom Land Schleswig-Holstein

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemein bildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung (vgl. § 2 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein – WBG). Die Maßnahme dient der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit (vgl. § 3 Abs. 6 WBG).

Inhalte von Weiterbildungen

Grundsätzlich können nur Weiterbildungen gefördert werden, die dem beruflichen Fortkommen bzw. der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen. Zudem sollte die Weiterbildung in Schleswig-Holstein stattfinden. Sofern keine entsprechende Weiterbildung in Schleswig-Holstein angeboten wird, ist eine Begründung im Antragsformular anzugeben.


Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die


 weniger als 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen umfassen;
 ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
 dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
 dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
 bereits durch eine andere Stelle gefördert werden bzw. für deren Förderung bereits ein Antrag bei einer anderen Stelle gestellt wurde, z. B. Programme, die durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel sind dann vorrangig in Anspruch zu nehmen;
 im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert werden bzw. für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
 bei Landwirtschaftskammern durchgeführt werden.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Weitere Informationen im Detail unter https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/

Dazu gehören auch spezielle Fragen zu den Förderkriterien, den FAQs